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   OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84   

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https://dejure.org/1985,2032
OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84 (https://dejure.org/1985,2032)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.1985 - 1 U 193/84 (https://dejure.org/1985,2032)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - 1 U 193/84 (https://dejure.org/1985,2032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtshaftungsanspruch eines Ausländer; Übergang auf Sozialversicherungsträger; Vorbehalt der Gegenseitigkeitsverbürgung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 508
  • NVwZ 1987, 736 (Ls.)
  • VersR 1985, 1191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
    Der Anspruch geht auf den Versicherungsträger kraft Gesetzes sofort mit seiner Entstehung über (BGH VersR 57, 231; BGHZ 48, 181 ; VersR 77, 739) Dies hat zur Folge, daß der Verletzte.
  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 103/78

    Staatshaftung gegenüber einem nachträglich eingebürgerten Ausländer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
    Der Haftungsausschluß für Ausländer ist, wie der BGH dargelegt hat (BGH VersR 80, 531 ), Ausdruck des völkerrechtlichen Gegenseitigkeitsprinzips, das der Wahrnehmung eigener staatlicher Belange gegenüber anderen Staaten dient.
  • BGH, 24.05.1977 - VI ZR 75/76

    Verjährung einer auf die BfA übergegangenen Regreßforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
    Der Anspruch geht auf den Versicherungsträger kraft Gesetzes sofort mit seiner Entstehung über (BGH VersR 57, 231; BGHZ 48, 181 ; VersR 77, 739) Dies hat zur Folge, daß der Verletzte.
  • BGH, 15.01.1957 - VI ZR 317/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
    Der Anspruch geht auf den Versicherungsträger kraft Gesetzes sofort mit seiner Entstehung über (BGH VersR 57, 231; BGHZ 48, 181 ; VersR 77, 739) Dies hat zur Folge, daß der Verletzte.
  • BGH, 01.10.1956 - III ZR 48/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
    Der BGH hat es für unerheblich gehalten, wenn ein in der Person eines Ausländers gegebener, zugleich aber ausgeschlossener Anspruch durch Erbfolge auf) einen Inländer übergeht (BGH, NJW 56, 1836).
  • RG, 25.09.1925 - III 486/24

    Reichshaftung; Versailler Vertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
    So hat das RG mit der Begründung, § 7 RHG vom 22.5.1910 (RGBl. S. 798) regele eine materielle Voraussetzung des Anspruchs, den Haftungsausschluß nicht bei der Abtretung eines Anspruchs von einem Inländer an einen Ausländer verneint (RGZ 111, 294.295).
  • BGH, 30.10.1986 - III ZR 151/85

    Amtspflichtverletzung gegenüber einem Ausländer

    Das Oberlandesgericht (vgl. NVwZ 1986, 508) hat die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung ihrer Klage gegen den Revisionsbeklagten zurückgewiesen.
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