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OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839; GG Art. 34; RVO § 1542; Hess. AGBGB § 20; Hess. AGBGB § 33; Hess. AGBGB § 35
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtshaftungsanspruch eines Ausländer; Übergang auf Sozialversicherungsträger; Vorbehalt der Gegenseitigkeitsverbürgung
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 508
- NVwZ 1987, 736 (Ls.)
- VersR 1985, 1191
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66
Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
Der Anspruch geht auf den Versicherungsträger kraft Gesetzes sofort mit seiner Entstehung über (BGH VersR 57, 231; BGHZ 48, 181 ; VersR 77, 739) Dies hat zur Folge, daß der Verletzte. - BGH, 28.02.1980 - III ZR 103/78
Staatshaftung gegenüber einem nachträglich eingebürgerten Ausländer
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
Der Haftungsausschluß für Ausländer ist, wie der BGH dargelegt hat (BGH VersR 80, 531 ), Ausdruck des völkerrechtlichen Gegenseitigkeitsprinzips, das der Wahrnehmung eigener staatlicher Belange gegenüber anderen Staaten dient. - BGH, 24.05.1977 - VI ZR 75/76
Verjährung einer auf die BfA übergegangenen Regreßforderung
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
Der Anspruch geht auf den Versicherungsträger kraft Gesetzes sofort mit seiner Entstehung über (BGH VersR 57, 231; BGHZ 48, 181 ; VersR 77, 739) Dies hat zur Folge, daß der Verletzte.
- BGH, 15.01.1957 - VI ZR 317/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
Der Anspruch geht auf den Versicherungsträger kraft Gesetzes sofort mit seiner Entstehung über (BGH VersR 57, 231; BGHZ 48, 181 ; VersR 77, 739) Dies hat zur Folge, daß der Verletzte. - BGH, 01.10.1956 - III ZR 48/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
Der BGH hat es für unerheblich gehalten, wenn ein in der Person eines Ausländers gegebener, zugleich aber ausgeschlossener Anspruch durch Erbfolge auf) einen Inländer übergeht (BGH, NJW 56, 1836). - RG, 25.09.1925 - III 486/24
Reichshaftung; Versailler Vertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
So hat das RG mit der Begründung, § 7 RHG vom 22.5.1910 (RGBl. S. 798) regele eine materielle Voraussetzung des Anspruchs, den Haftungsausschluß nicht bei der Abtretung eines Anspruchs von einem Inländer an einen Ausländer verneint (RGZ 111, 294.295).
- BGH, 30.10.1986 - III ZR 151/85
Amtspflichtverletzung gegenüber einem Ausländer
Das Oberlandesgericht (vgl. NVwZ 1986, 508) hat die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung ihrer Klage gegen den Revisionsbeklagten zurückgewiesen.